Bibliographische Nachweise

Unter dem Begriff bibliographischer Nachweis versteht man den genauen Buchtitel bzw. den Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel oder auch die Signatur und den Titel von verwendeten Archivalien. Letztere sollen im folgenden nicht berücksichtigt werden, da hier die Variantenbreite besonders groß ist.

Sinnvollerweise notiert man schon bei der Recherche bzw. der Ausleihe alle notwendigen bibliographischen Angaben, um sie später beim Schreiben sofort zur Verfügung zu haben. Bei Medien aus Bibliotheken kommen noch die dortigen Signaturen hinzu, die man zum Entleihen benötigt; diese müssen aber später nicht mit in der Arbeit erscheinen.

Bei gedruckten Werken entsprechen die Angaben in den späteren Fußnoten praktisch genau derjenigen, die in der Literaturliste gewählt wird; einziger Unterschied ist natürlich die Bezugnahme auf bestimmte Seiten, auf die man im darstellenden Text zurückgreift bzw. von denen man Inhalte als Zitat übernimmt.

Eine allein gültige Form des bibliographischen Nachweises gibt es nicht. Je nach Fachrichtung oder Vorgaben des Auftraggebers, Herausgebers oder einem selbst können diese Belege sehr unterschiedlich aussehen. Ganz gleich, für welchen Stil man sich letztlich entscheidet, sollte aber dessen Funktion berücksichtigt werden:

Bibliographische Nachweise sollen es dem Leser möglich machen, problemlos aus Quellen oder Literatur entnommene Informationen nachprüfen zu können.

Eine bewährte Form bibliographischer Nachweise enthält folgende Angaben:

  1. Vorname(n)
  2. Nachname des Autors/der Autoren (mehere Autoren durch "/" voneinander trennen) oder des/der Herausgeber (Hg.)
  3. Genauer Titel. Gegebenenfalls Untertitel
  4. Ggf. Titel des Sammelwerks (Herausgeber nennen: "hg. v."), der Zeitschrift/Zeitung nach ". In:"
  5. In "( )" gegebenenfalls Reihentitel mit Bandangabe
  6. Erscheinungsort(e) (bei mehreren Orten mit / voneinander trennen)
  7. Erscheinungsjahr
  8. Reihenname (nur, wenn für das Auffinden von Bedeutung; siehe auch Beispiel 5.4)
  9. Seitenzahlen (nur bei Artikeln oder Aufsätzen aus Zeitschriften oder Sammelwerken, nicht aber bei ganzen Büchern oder Zeitungsartikeln!)

Nach Erstnennung können weitere Nachweise in sinnvoller Kurzform erbracht werden. In der Regel reicht der Nachname des Verfassers mit Erscheinungsjahr. Sollte mehr als eine Veröffentlichung eines Verfassers herangezogen werden, sollte der Name zusammen mit einem sinnvoll ausgewählten Textteil aus dem Titel verbunden werden. Besonders praktisch (aber sonderbarerweise relativ selten gebräuchlich) ist es, durchgängig mit der Kurzform zu arbeiten und diese lediglich im Literaturverzeichnis aufzulösen.

Bei wörtlichen Zitaten wird der Titel direkt in den Fußnoten angeführt, bei Paraphrasierung des Inhalts ein "Vgl." davorgesetzt. Mehrere Belege in einer Fußnote werden mit Semikolon getrennt.

Sollten Angaben fehlen, sind folgende Abkürzungen zu verwenden:

  • o.V. ohne Verfasserangabe (Bei Zeitungsartikeln verzichtbar)
  • o.O. ohne Ortsangabe
  • o.J. ohne Jahresangabe

Beispiel Buchtitel:

Fußnote (Erstnennung):

14) Gottlieb Neudeutsch: Wendestrahlrohre in den Neuen Bundesländern (Lausitzer Historische Schriften 41). Cottbus 1993, S. 67.

Fußnote (spätere Nennung):

28) Vgl. Neudeutsch 1993, S. 88.

Literaturverzeichnis:

Neudeutsch 1993: Gottlieb Neudeutsch: Wendestrahlrohre in den Neuen Bundesländern (Lausitzer Historische Schriften 41). Cottbus 1993.

Beispiel Aufsatz/Beitrag aus Sammelband:

Fußnote (Erstnennung):

2) Herbert W. Hotzenplotz: Die Waldecker Herzbuben. Zwei Großtanklöschfahrzeuge nach Bauart Hessen. In: Waldeck 1994, S. 54-59, hier: S. 56.

Fußnote (spätere Nennung):

28) Vgl. Neudeutsch 1993, S. 88.

Literaturverzeichnis:

Hotzenplotz 1994: Herbert W. Hotzenplotz: Die Waldecker Herzbuben. Zwei Großtanklöschfahrzeuge nach Bauart Hessen. In: Wilhelm Waldeck (Hg.): 100 Jahre Feuerwehr Bad Wildungen. Arolsen 1994, S. 54-59.

und außerdem der Titel des Sammelbands:

Waldeck 1994: Wilhelm Waldeck (Hg.): 100 Jahre Feuerwehr Bad Wildungen. Arolsen 1994, S. 54-59.

Der Erscheinungsort ist bei Zeitschriften nicht anzugeben, wohl aber Jahrgang, Heftnummer (sofern die Zeitschrift nicht jahrgangsweise fortlaufende Seitenzahlen aufweist), Seitenzahlen. Bei Zeitschriftenaufsätzen sollte in der Literaturliste die erste und letzte Seite des Aufsatzes angegeben werden (nicht f.; ff.!). Das gleiche gilt für Beiträge und Aufsätze aus Sammelwerken.

Beispiel Zeitungsartikel:

Fußnote:

14) -ui-: "Plötzlich war überall Wasser im Boot!" Missglücktes Unterkellern eines Hausbootes. In: KT, 01.04.1998.

Literaturverzeichnis:

Kalauer Tageblatt (KT), 54. Jg. 1998.

Beispiel Zeitschriftenaufsatz (Seitenzahlen heftweise numeriert):

Fußnote:

23) Vgl. Waldo B. Lichter: Modellphotographie - aber richtig! In: Klick, 32. Jg. 1996, H. 7, S. 34-35, hier. S. 34.

Fußnote (spätere Nennung mit Bezug auf dieselbe Seite!):

27) Vgl. Lichter, a.a.O.

Literaturverzeichnis:

Waldo B. Lichter: Modellphotographie - aber richtig! In: Klick, 32. Jg. 1996, H. 7, S. 34-35.

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